Aktuell

Sonntagsschutz darf nicht zum Reparaturinstrument für strukturelle Probleme werden

Kaiserslautern, 10.08.2026 - Aufgrund des extremen Niedrigwassers am Rhein wurde das Sonntagsfahrverbot für Lkw in Rheinland-Pfalz seit letztem Wochenende gelockert. Der Kolping Landesverband Rheinland-Pfalz betrachtet diese Entscheidung mit Sorge. Verständnis für die besondere Situation und die damit verbundenen Herausforderungen für Wirtschaft und Versorgung bedeute nicht automatisch Zustimmung zur Lockerung des Sonntagsschutzes.


„Der Sonntag ist für uns ein gesellschaftlicher Wert. Er schafft einen gemeinsamen Rhythmus, ermöglicht Familien gemeinsame Zeit, Erholung, Ehrenamt und Begegnung. Gerade deshalb sollten wir sehr sorgfältig damit umgehen, wenn der Sonntagsschutz zugunsten kurzfristiger wirtschaftlicher Problemlösungen eingeschränkt wird“, erklärt Diakon Andreas W. Stellmann, Vorsitzender des Kolping Landesverbandes Rheinland-Pfalz.


Aus Sicht von Kolping stehen gute Arbeit, der Schutz von Familie und gemeinsamer Zeit sowie die Bewahrung der Schöpfung in einem engen Zusammenhang. Der Sonntag ist dabei ein wichtiger Bestandteil einer Gesellschaft, in der der Mensch und nicht allein wirtschaftliche Effizienz im Mittelpunkt steht.


Die aktuelle Situation auf dem Rhein macht nach Auffassung des Kolping Landesverbandes Rheinland-Pfalz zudem ein grundlegenderes Problem sichtbar: Die Abhängigkeit von funktionierenden Verkehrswegen und die zunehmenden Herausforderungen durch klimatische Veränderungen erfordern langfristige Antworten.


„Mit der Lockerung des Sonntagsfahrverbots lösen wir ein akutes Problem – aber nicht dessen Ursache“, erklärt Matthias Donauer, Leiter des Arbeitskreises Landespolitik des Kolping Landesverbandes Rheinland-Pfalz. „Wenn Niedrigwasser dazu führt, dass unsere Logistik an ihre Grenzen kommt, müssen wir uns fragen, wie wir unsere Verkehrsstrukturen resilienter und klimaverträglicher gestalten können. Eine kurzfristige Verlagerung auf die Straße kann keine langfristige Strategie ersetzen.“


Der Kolping Landesverband Rheinland-Pfalz plädiert deshalb dafür, die nun geltende Regelung tatsächlich als Ausnahme für eine außergewöhnliche Situation zu behandeln. Gleichzeitig brauche es mehr politische Anstrengungen für eine nachhaltige und krisenfeste Logistik, eine stärkere Verlagerung des Güterverkehrs auf geeignete Verkehrsträger und eine Infrastruktur, die auch unter veränderten klimatischen Bedingungen zuverlässig funktioniert.


„Als Kolping wollen wir wirtschaftliche Realität und soziale Verantwortung nicht gegeneinander ausspielen. Gute Arbeit, intakte Familien und der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen gehören zusammen“, betont Stellmann. „Der Sonntag darf nicht zum Reparaturinstrument für Probleme werden, die wir an anderer Stelle langfristig lösen müssen.“


Der Kolping Landesverband Rheinland-Pfalz sieht die aktuelle Lockerung daher nicht als zukunftsweisende Lösung, sondern als Anlass, die langfristigen Herausforderungen von Verkehr, Klimawandel und Arbeitswelt stärker in den Blick zu nehmen.

Kolping Rheinland-Pfalz: Reform des Elterngelds geht in falsche Richtung

Landesvorstand unterstützt Kritik von Kolping Deutschland und fordert stärkere Unterstützung von Familien

Ludwigshafen/Rhein, 12.07.2026 - Der Landesvorstand des Kolpingwerkes Landesverband Rheinland-Pfalz hat sich im Rahmen seiner Klausurtagung am Wochenende mit den geplanten Änderungen beim Elterngeld beschäftigt und kritisiert die von der Bundesregierung angekündigte Verkürzung der Bezugsdauer. Der Landesverband unterstützt damit ausdrücklich die Position von Kolping Deutschland.

„Familien brauchen gerade in den ersten Lebensmonaten eines Kindes Verlässlichkeit und eine starke Unterstützung durch den Staat. Die geplante Verkürzung der Bezugsdauer des Elterngeldes sendet dagegen das falsche Signal“, betont der Landesvorsitzende des Kolpingwerkes Rheinland-Pfalz, Diakon Andreas W. Stellmann. „Wer die Bedeutung von Familie für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ernst nimmt, darf familienpolitische Leistungen nicht zurückfahren. Statt Kürzungen braucht es eine spürbare Anpassung des Elterngeldes an die gestiegenen Lebenshaltungskosten sowie Rahmenbedingungen, die Eltern echte Wahlfreiheit ermöglichen.“

Der Landesverband Rheinland-Pfalz sieht in einer zukunftsorientierten Familienpolitik einen wesentlichen Beitrag zur Förderung von Familie, gesellschaftlicher Verantwortung und Generationengerechtigkeit. Familien verdienen Anerkennung, Wertschätzung und konkrete Unterstützung – gerade in Zeiten wirtschaftlicher und sozialer Herausforderungen.

Hintergrund der Kritik sind die am Dienstag von Bundesfamilienministerin Karin Prien vorgestellten Pläne der schwarz-roten Koalition. Demnach soll der maximale Zeitraum für den Bezug von Elterngeld von derzeit 14 auf künftig 12 Monate verkürzt werden. Bisher können Eltern für maximal 14 Monate Elterngeld beziehen, sofern beide Elternteile für mindestens zwei Monate Elternzeit nehmen. Künftig sollen höchstens 12 Monate möglich sein – unter der Voraussetzung, dass beide Elternteile mindestens drei Monate Elternzeit in Anspruch nehmen. Im Gegenzug soll der ausgezahlte Höchstbetrag pro Monat von derzeit 1.800 Euro auf 1.900 Euro steigen.

Kolping Deutschland sieht darin eine familienpolitische Fehlentscheidung. „Wir erleben erneut, dass die Bundesregierung die falschen Prioritäten setzt“, kritisiert die Bundesvorsitzende von Kolping Deutschland, Klaudia Rudersdorf. Das Elterngeld sei ein wichtiges familienpolitisches Instrument, um Eltern nach der Geburt ihres Kindes finanziell zu unterstützen und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich der Betreuung ihres Kindes zu widmen.

„Dass die maximale Bezugsdauer von 14 Monaten für Mütter und Väter gekürzt wird, geht in eine völlig falsche Richtung“, so Rudersdorf weiter. Nicht nur angesichts einer stetig rückläufigen Geburtenzahl sei dies fatal. Die aktuellen Reformüberlegungen machten deutlich, dass Familien in der politischen Prioritätensetzung eine untergeordnete Rolle spielten.

Kolping regt stattdessen an, über eine Erhöhung des Elterngeldsatzes nachzudenken. Derzeit erhalten Mütter und Väter während der Elternzeit grundsätzlich 65 bis 67 Prozent ihres Einkommens, maximal jedoch 1.800 Euro monatlich. Sowohl der Höchstsatz als auch die Einkommensersatzleistung seien seit Einführung des Elterngeldes vor fast zwei Jahrzehnten nicht grundlegend angepasst worden. Die Preissteigerungen der vergangenen Jahre hätten die finanzielle Situation vieler Familien zusätzlich verschärft.

„Familien sind das Fundament unserer Gesellschaft. Deshalb muss Familienpolitik als Zukunftspolitik verstanden werden“, unterstreicht Diakon Andreas W. Stellmann. „Wer sich für Kinder entscheidet, darf nicht das Gefühl haben, mit den finanziellen Herausforderungen allein gelassen zu werden.“

Nachruf Dr. Bernd Geisen

Der ehemalige Diözesanvorsitzende des Kolpingwerkes Diözesanverband Trier und langjährige Mitstreiter im Kolping Landesverband Rheinland-Pfalz, Dr. Bernd Geisen, ist nach kurzer Krankheit verstorben.

Dr. Bernd Geisen engagierte sich über viele Jahrzehnte in herausragender Weise für das Kolpingwerk. Seine Wurzeln lagen in der Kolpingsfamilie Mendig, in der er zunächst als Senior und anschließend als erster Vorsitzender Verantwortung übernahm. Dort prägte er über mehr als 20 Jahre die Vorstandsarbeit entscheidend mit.

Auch auf Landesebene brachte er seine Erfahrung, seine Verlässlichkeit und seine verbindende Art über viele Jahre engagiert ein. Der Kolping Landesverband Rheinland-Pfalz verliert mit ihm einen geschätzten Wegbegleiter, der die Anliegen des Verbandes mit großer Überzeugungskraft und menschlicher Nähe vertreten hat.

Nach seinem Eintritt in den Ruhestand engagierte sich Bernd Geisen ab 2013 verstärkt auf Diözesanebene. Zunächst übernahm er den Vorsitz des Gebietsverbandes Koblenz. 2014 wurde er zum stellvertretenden Diözesanvorsitzenden gewählt, ehe er von 2017 bis 2025 als Diözesanvorsitzender des Kolpingwerkes im Bistum Trier wirkte. Bis zuletzt unterstützte er den Gebietsverband Koblenz im Leitungsteam.

Besonders in Erinnerung bleibt sein Einsatz für die Menschen im Ahrtal nach der Flutkatastrophe. Mit großer Solidarität, Menschlichkeit und einem feinen Gespür für die Sorgen anderer setzte er sich unermüdlich für Hilfe und Unterstützung ein.

Bernd Geisen war ein Mensch, der Verantwortung teilte, Gemeinschaft lebte und Menschen zusammenführte. Sein Wirken war geprägt von dem Leitgedanken Adolph Kolpings: „Tüchtige Bürger gedeihen nur in einem tüchtigen Familienleben.“

Der Kolping Landesverband Rheinland-Pfalz trauert um einen engagierten Kolpingbruder und wird Dr. Bernd Geisen ein ehrendes Andenken bewahren.

Die Trauerfeier findet am Mittwoch, 20. Mai 2026, um 14:30 Uhr in der Pfarrkirche St. Cyriakus in Mendig-Niedermendig statt. Anschließend erfolgt die Beerdigung auf dem Friedhof in Niedermendig.

Impuls zum Tag der Arbeit – 1. Mai

Der Tag der Arbeit erinnert uns daran, dass Arbeit weit mehr ist als Erwerbstätigkeit. Sie ist Ausdruck von Würde, Teilhabe und Verantwortung – für uns selbst und für die Gemeinschaft.

Gerade als KOLPING stehen wir in der Tradition, Arbeit menschenwürdig zu gestalten.

Adolph Kolping hat früh erkannt: Gute Arbeit stärkt den Menschen, gibt Halt und eröffnet Perspektiven. Doch diese Würde ist nicht selbstverständlich. Auch heute erleben viele Unsicherheit, ungleiche Chancen oder mangelnde Anerkennung.

Gute Arbeit braucht deshalb Menschen, die sich einbringen und Verantwortung übernehmen. In der Selbstverwaltung – etwa in Kammern und Sozialversicherungen – wird genau das konkret: Hier gestalten Engagierte Rahmenbedingungen mit, sorgen für Ausgleich und setzen sich für faire Lösungen ein. Viele Kolpingmitglieder bringen sich an diesen Stellen aktiv ein und tragen dazu bei, dass Arbeit dem Menschen dient.

Der 1. Mai lädt uns ein, neu hinzuschauen:

Wie gestalten wir Arbeit gerecht?

Wie ermöglichen wir Teilhabe für alle?

Und wie können wir als Gemeinschaft solidarisch handeln?

Arbeit soll dem Menschen dienen – nicht umgekehrt.

Dafür setzen wir uns ein. Heute und an jedem Tag.

Euer Landesgeschäftsführer, Christian Lee

Ostergruß von Landespräses Thomas Gerber

Liebe Kolpinggeschwister,

nachdem Jesus seinen Jüngern erklärt hat, dass er in Jerusalem vieles erleiden,

getötet und am dritten Tag auferweckt werde, legt Petrus, der Fels der Kirche,

Protest ein: „Das soll Gott verhüten, Herr! Das darf nicht mit dir geschehen!“ Deshalb

distanziert sich Jesus von Petrus: „Tritt hinter mich, du Satan! Ein Ärgernis bist du

mir, denn du hast nicht im Sinn, was Gott will, sondern was die Menschen wollen.“

(Vgl. Mt 16,21-23)

Ich kann Petrus gut verstehen. Jesu Tod am Kreuz: Ist da nicht wieder einmal ein

Gerechter gescheitert wie so viele Gerechte vor und nach ihm? So empfanden das

Jesu Freundinnen und Freunde in seiner Todesstunde!

„Wie einer, vor dem man das Gesicht verhüllt, war er verachtet; wir schätzten ihn

nicht“, hören wir am Karfreitag in der ersten Lesung aus dem Alten Testament. (Jes

53,3)

„Aber“, so fährt die Lesung fort, „er hat unsere Krankheit getragen und unsere

Schmerzen auf sich geladen. Wir meinten, er sei von Gott geschlagen, von ihm

getroffen und gebeugt. Doch er wurde durchbohrt wegen unserer Vergehen, wegen

unserer Sünden zermalmt. Zu unserem Heil lag die Züchtigung auf ihm, durch seine

Wunden sind wir geheilt.“ (Jes 53,4.5)

Mit Jesu Tod am Kreuz ist es anders als mit anderen Gerechten, die gescheitert

sind. Gott hat ihn von den Toten auferweckt. Jesus ist auferstanden von den Toten,

er lebt. Als Beweis seiner Auferstehung ist er seinen Freundinnen und Freunden

erschienen.

Jesu Tod war nicht vergeblich. Jesus hat durch seinen Tod den Tod besiegt. Durch

seine Wunden sind wir geheilt. Sünde, Leid und Tod haben nicht mehr das letzte

Wort über uns Menschen. Denn durch Taufe und Firmung hat Jesus uns in seine

Auferstehung mitgenommen. Das neue, ewige Leben hat für uns schon in Taufe und

Firmung begonnen, wenn uns auch die Mühsal unseres irdischen Lebens nicht

erspart bleibt. Und mit dem Apostel Paulus dürfen wir für unseren Tod erhoffen:

„Sind wir nun mit Christus gestorben, so glauben wir, dass wir auch mit ihm leben

werden.“ (Röm 6,8)

Feiern wir am Osterfest wieder das Leben: Den Ostersieg Christi am Kreuz für uns

Menschen. Lassen wir uns wieder neu darin bestärken, uns mit Wort und Tat im

Sinne Adolph Kolpings in Kirche und Welt für Gott, für die Menschen und für Gottes

Schöpfung einzusetzen.

In diesem Sinne frohe und gesegnete Ostern!

Treu Kolping!

Euer Präses Thomas

Landtagswahl 2026 - Unsere Positionen und Forderungen zum Thema Handwerk

Kolping – Mit dem Handwerk eng verbunden

Das Werk Adolph Kolpings hat seinen Ursprung bei der Unterstützung der Handwerksgesellen. Als gelernter Schuster kannte Kolping das Handwerk aus eigener Tätigkeit. In dieser Tradition engagiert sich das Kolpingwerk bis heute sehr aktiv im Handwerk, zum Beispiel für passende Arbeitsbedingungen, angemessene Verdienste und hochwertige Arbeitsergebnisse. Deshalb identifizieren sich viele Handwerker*innen mit den Werten des Verbandes.

Das Handwerk ist eine wichtige Säule der rheinland-pfälzischen Wirtschaft. 266.000 Menschen sind in über 55.000 Betrieben beschäftigt, in denen 18.000 Lehrlinge ausgebildet werden. Zusammen erwirtschaften sie einen Umsatz von ca. 37,9 Milliarden Euro. Das Handwerk in Rheinland-Pfalz ist überwiegend mittelständisch geprägt.

Quelle: https://mwvlw.rlp.de/themen/wirtschaftszweige/handwerk/?utm_source=copilot.com

Das Handwerk ist eine tragende Säule der Wirtschaft und spielt eine Schlüsselrolle bei:

  1. Fachkräftesicherung
  2. Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt
  3. Stärkung des ländlichen Raums
  4. Förderung von Innovation und Digitalisierung; Transformation
  5. Lebenslanges Lernen als Standortfaktor

Viele Unternehmen finden kaum Auszubildende und Fachkräfte. An den Hochschulen steigen die Zahlen der Studienabbrecher.

In der öffentlichen Diskussion ist häufig von „jedem Vierten“ die Rede, der sein Studium ohne Abschluss beendet. Manche Statistiken gehen auch von rd. 28 % der Bachelor-Studierenden in Deutschland und ca. 21% der Masterstudierenden aus, die ihr Studium ohne Abschluss beenden.

Folgende Fragen können im Rahmen von Diskussionsrunden gestellt werden:

  1. Was man unternehmen muss, um die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung in Rheinland-Pfalz wirksam zu fördern?
  2. Ziel 3 der Fachkräftestrategie 2022-2026 (sog. Ovaler Tisch) beschreibt, die duale Ausbildung zukunftsfest und attraktiv auszugestalten: Gibt es mögliche Lösungsansätze, gerade für Studienabbrecher, eine bessere Perspektive im Handwerk zu eröffnen?


Landtagswahl 2026 - Unsere Positionen und Forderungen zum Thema Bildung

Kolping steht für werteorientierte Bildung. Sie ist die Basis für eine gelingende Persönlichkeitsentfaltung, die Entwicklung sozialer Kompetenzen und eine gelebte Solidarität. Unsere Tätigkeit – ob in den verbandlichen Gruppen und Gemeinschaften oder in unseren Bildungseinrichtungen – fördert eine echte Herzens-, und Wertebildung (45).

Leitbild von KOLPING in Deutschland


Kurz gesagt: Bildung ist ein zentraler Bestandteil der Arbeit von KOLPING. Unter dem Leitgedanken von Adolph Kolping – „Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht der Mensch“ – bietet Kolping vielfältige Bildungs,- und Qualifizierungsangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, von Kitas über Berufsausbildung bis hin zu Hochschulen und internationaler Entwicklungsarbeit an.

Bildung befähigt zudem den einzelnen Menschen dazu, aktiv und selbstbestimmt am gesellschaftlichen, politischen und beruflichen Leben teilzunehmen. In einer globalisierten Welt ist die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit eines Landes im weltweiten Marktgeschehen ein ebenfalls bedeutender Aspekt.


Folgende Fragen können im Rahmen von Diskussionsrunden gestellt werden:

  1. Was lässt sich unternehmen, damit alle Jugendlichen, unabhängig ihrer sozialen Herkunft, in Schule und Ausbildung die gleichen Chancen haben?
  2. Ist es vorstellbar, dass Bildungsinstitutionen (Uni-Campi, FHs, weiterführende Schulen) in ländliche Räume verlagert werden können u.a. auch, um die Wohnraumsituation in den Städten zu entschärfen?
  3. Wie können zur Vermeidung von langen Schulwegen die Dorfschulen gestärkt und die schultragenden Kommunen finanziell besser ausgestattet werden?
  4. Wie kann die personelle und materielle Ausstattung in allen Schulformen, Kindergärten und Kindertagesstätten gesichert werden?
  5. Wie möchten die Parteien dem Mangel an Fachpersonal in der beruflichen Aus,- Fort,- und Weiterbildung, aber auch in der sozialpädagogischen Betreuung begegnen?
  6. Wie kann Unterrichtsausfall in den Schulen vermieden bzw. reduziert werden?

Landtagswahl 2026 - Unsere Positionen und Forderungen zum Thema Migration

Im Höhepunkt der Flüchtlingskrise hat KOLPING Deutschland die Kolpingsfamilien und ihre Mitglieder aufgerufen, sich aktiv mit den Kommunen, den Kirchengemeinden, den freien Initiativen und Institutionen der Wohlfahrtspflege für die Geflüchteten einzusetzen.

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken, in dem auch KOLPING Deutschland vertreten ist, hat bereits vor Jahren ein umfassendes europäisches Konzept für den Umgang mit der gegenwärtigen Flüchtlingssituation gefordert, das wirksame Rettungsprogramme, ein entschiedenes Vorgehen gegen Menschenhandel und verbrecherische Schleuser, die Verbesserung der Lebensperspektiven in den Herkunftsländern und auch die gerechte Verteilung zwischen den europäischen Staaten umfassen muss.

Die aktuellen Asylzahlen zeigen einen Rückgang.

  1. Die Zahl der Erstanträge auf Asyl ist 2025 laut Bundesinnenministerium um 51 % gegenüber 2024 und um 66 % gegenüber 2023 gesunken.
  2. Die Bundesregierung führt dies auf eine „Migrationswende“ zurück: strengere Grenzkontrollen, mehr Rückführungen, Einschränkungen beim Familiennachzug und die Abschaffung der Turboeinbürgerung.

Nach Auffassung des Kolping-Landesverbandes spielen darüber hinaus ggf. auch externe Faktoren, wie z. B. das Ende des Bürgerkrieges in Syrien oder eine verbesserte Lage in den bisher größten Asylherkunftsländern eine Rolle.

Für die Zukunft wirken ggf. auch die Beschlüsse der Europäischen Union vom Dezember 2025, die es demnächst erlauben, Abkommen mit Drittstaaten über die Rücknahme von Migrant*innen zu schließen.


Folgende Fragen können im Rahmen von Diskussionsrunden gestellt werden:

  1. Was hat sich in den letzten Jahren hier getan?
  2. Welche Maßnahmen müssen in den Herkunftsländern noch getroffen werden, um die Fluchtursachen bekämpfen zu können?
  3. Welche Änderungen in der eigenen Handels-, Wirtschafts- und Finanzpolitik sind angezeigt?
  4. Was muss sich in der Entwicklungszusammenarbeit auf der politischen Ebene verändern, damit Wirkungen in den Herkunftsländern erzielt werden können?


Landtagswahl 2026 - Unsere Positionen und Forderungen zum Thema Familie

Kolping versteht Familien als Lernorte des Glaubens, der Wertevermittlung, der Kultur und der Solidarität (59).

Kolping ermutigt Menschen zum Leben in und mit Familie und setzt sich für den im Grundgesetz verankerten besonderen Schutz von Ehe und Familie ein (60).

Kolping sieht die Familie als Grundbaustein der Gesellschaft an und setzt sich für ein gelingendes Familienleben ein (61).

Leitbild von KOLPING in Deutschland


Politik im Land trägt Verantwortung für die

  1. Entwicklung generationenübergreifender Wohnformen und Schaffung familienfreundlicher, bezahlbarer Wohnungen,
  2. Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Förderung von Teilzeitarbeitsplätzen, die der Lebenswirklichkeit beider Elternteile gerecht werden,
  3. Beseitigung, bzw. Verhinderung von Kinderarmut durch ein existenzsicherndes Familieneinkommen,
  4. Generationengerechte Renten‐, Kranken‐ und Pflegeversicherung,
  5. besondere Unterstützung und Hilfen für Familien in besonderen Lebenslagen, wie Großfamilien, Alleinerziehende bzw. Einelternfamilien, Familien mit Pflegebedarf, Familienangehörigen und Kindern mit gesundheitlichen, körperlichen und seelischen Handicaps.

Prekäre Beschäftigungsverhältnisse

Für KOLPING sind Familie und Familienpolitik daher wichtige Anliegen. Vielfältige Ehe- und Familienleistungen im Land und Bund helfen Familien wirtschaftlich und ermöglichen in vielen Bereichen soziale Teilhabe. Dennoch können Familien, Lebenspartnerschaften und Alleinerziehende von Armut betroffen sein. Vielfach ist ein Einkommen nicht ausreichend. Auch bei uns stellt sich deshalb die Frage, wie das Risiko der Kinderarmut eingegrenzt und der prekären Situation, z. B. von Alleinerziehenden mit Kindern, entgegengewirkt werden kann.

Für KOLPING sind die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Arbeitsbedingungen der Wirtschaft die zentralen Fragen, die nach wie vor unbefriedigend gelöst sind.

Für uns als Verband darf es nicht sein, dass die Familie der Wirtschaft untergeordnet ist. Arbeit sollte so organisiert sein, dass sie den Belangen der Familie entspricht.

Allein in Rheinland-Pfalz waren im 3. Quartal 2025 rd. 345.000 (!) Minijobber*innen im Gewerbe und ca. 16.000 in Privathaushalten beschäftigt. Damit liegt Rheinland-Pfalz im Bundesländervergleich jeweils auf Platz 6. Die Corona-Pandemie hat in Teilbereichen zwar zu einer Reduzierung der Minijobs geführt, was jedoch im Gesamtkontext die Menschen bei Verlust eines solchen prekären Arbeitsplatzes mangels sozialer Absicherung (zum Beispiel durch die Zahlung von Kurzarbeitergeld) zum Teil von existenzsichernden, staatlichen Transferleistungen wie Grundsicherungsleistungen mindestens temporär abhängig gemacht hat.


Folgende Fragen können im Rahmen von Diskussionsrunden gestellt werden:

  1. Wie kann das nach wie vor hohe Niveau an geringfügiger Beschäftigung dauerhaft reduziert werden?
  2. Mit welchen Maßnahmen bzw. ergänzenden Maßnahmen über die aktuellen gesetzlichen Regelungen hinaus, kann eine familienfreundliche Arbeitswelt gefördert werden?

Kinderbetreuung

Kinderbetreuung ist ein Sammelbegriff für die Betreuung von Kindern außerhalb ihrer eigenen Familie. Gegenstand der politischen Diskussion ist vor allem die öffentlich oder privat organisierte Kindertagesbetreuung. Sie umfasst unterschiedliche Betreuungs- und Bildungsangebote wie Kindergärten, Krippen oder die Kindertagespflege. Sie richtet sich vor allem an Kinder im Alter von wenigen Monaten bis zum Schuleintritt, umfasst aber auch ältere Kinder, etwa in Horten und Ganztagsschulen. (Quelle: Friedrich-Ebert-Stiftung)

In Rheinland-Pfalz besteht ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Dieser Anspruch ist im Kita-Zukunftsgesetz (KiTaG) verankert und umfasst eine tägliche Betreuungszeit von mindestens sieben Stunden. In der Realität gibt es oft Wartelisten und es fehlen aktuell rund 19.800 Plätze für Kinder unter drei Jahren, sodass viele Eltern ihren Anspruch nur über Klagen durchsetzen können.


Folgende Fragen können im Rahmen von Diskussionsrunden gestellt werden:

  1. Wie können ausreichend Betreuungsplätze geschaffen werden und was machen Sie gegen den Mangel an Erziehenden?
  2. Wie können die Herausforderungen des Fachkräftemangels in den Kitas behoben werden?
  3. Wie soll die Familienfreundlichkeit in vielen Betrieben noch verbessert werden?
  4. Wie soll bezahlbarer Wohnraum insbesondere bei Familien mit mehreren Kindern geschaffen werden?
  5. Welche Lösung sehen Sie, die soziale Ungleichheit zu beheben, damit einkommensschwache Familien Angebote besser nutzen können, gerade weil sie am meisten profitieren würden?


Landtagswahl 2026 - Unsere Positionen und Forderungen zum Thema Klima- und Strukturpolitik

Nachhaltige Klima- und Strukturpolitik

Die Bewahrung der Schöpfung ist ein Thema, das viele Menschen in unserem Verband bewegt. Nach unserer Auffassung muss staatliches Handeln zwingend die Schaffung von Strukturen zum Schutz unserer Lebensgrundlagen zum Ziel haben. Die Herstellung unserer regionalen Zukunftsfähigkeit sehen wir auch als Beitrag für unsere "EINE Welt". Wir sehen es als unabdingbar an, dass

  1. die Klimaziele des Pariser Abkommens, insbesondere die 1,5 Grad Begrenzung, Grundlage aller Entscheidungen sein muss;
  2. der Klimaschutz zwingend mit einer innovativen Energiewende verzahnt werden muss;
  3. die Mobilität der Bürger*innen unter Klimaaspekten beurteilt werden muss; der allgemeine Trend zur Urbanisierung und Verstädterung gestoppt werden muss, um z. B. bezahlbaren Wohnraum in den Städten wieder zu erreichen. Gleichzeitig ist der ländliche Raum zu stärken, damit eine Gegenbewegung entstehen kann. Parallel dazu sind Investitionen in den ÖPNV, in den Ausbau der Radinfrastruktur Beispiele, die helfen können, eine Mobilitätswende zu erreichen.
  4. alle hergestellten Produkte umwelt- und sozialverträglich, langlebig und recycelbar sein müssen. Öffentliche Beschaffungen müssen dabei diese Standards zwingend berücksichtigen.
  5. öffentliche Finanzhilfen, die auch zur Abfederung der Corona-Krise gewährt werden, nicht zu erneuten Fehlsteuerungen wie bei der Finanzkrise 2008/2009 führen dürfen (z. B. Konjunkturpaket II - Abwrackprämie).


Folgende Frage kann im Rahmen von Diskussionsrunden gestellt werden:

  1. Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, um hier eine Trendwende zu erreichen?


Landtagswahl 2026 - Unsere Positionen und Forderungen zum Thema Ladenöffnungszeiten

Verkaufsoffene Sonntage

Für KOLPING ist die Ausweitung der verkaufsoffenen Sonntage innerhalb der letzten Jahre trotz der gesetzlichen Regelung in Rheinland-Pfalz ein Ärgernis und nicht hinnehmbar. Davon betroffen sind u. a. die Beschäftigten und deren Familien im Einzelhandel.

Bei unserem Protest geht es nicht um die Arbeit der Notdienste, die Versorgung von Alten und Kranken oder den Bus- und Bahnbetrieb, sondern um den Einzelhandel. Unsere Ziele sind eine konsequente Einhaltung des Sonn- und Feiertagsschutzes, die Begrenzung der Ladenöffnungszeiten und endlich eine Thematisierung der Folgen einer „Rund-um-die-Uhr-Konsumgesellschaft“.

Aufgrund gerichtlicher Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes insbesondere vom 16.03.2022 Az.: 8 C 6.21) wird beispielsweise verlangt, dass das verfassungsrechtlich geforderte Mindestniveau des Sonntagsschutzes eingehalten wird und dass der Gesetzgeber die Sonn- und Feiertage zur Regel erheben muss, anlassbezogene Sonntagsöffnungen sich als Annex zur anlassgebenden Veranstaltung darstellen müssen und in der Regel auf das räumliche Umfeld der Veranstaltung beschränkt wird. Ein bloßes „Shopping-Event“ reicht nicht mehr. Dabei wurde festgestellt, dass der Anlass prägend sein muss und mehr Besucher*innen anziehen als der Handel selbst. Viele Kommunen mussten daraufhin geplante Sonntage streichen oder neu begründen.

Wir als KOLPING nehmen „gefühlt“ in den Kommunen landesweit die Tendenz war, dass daher zunehmend die Sonntage enger an große Events gekoppelt werden, um auf der „rechtssicheren Seite“ zu bleiben.

In den Änderungen zum Ladenöffnungsgesetz (siehe nachfolgender Punkt) sollen geeignete Anlässe im Gesetz konkret festgelegt werden. Hier besteht von Seitens KOLPING Landesverband Rheinland-Pfalz die Forderung, dass nicht über die „Hintertür“ die bisherigen Regelungen aufgeweicht werden.

Nach unserer Auffassung muss die Sonn- und Feiertagsruhe als Tage der Arbeitsruhe weiterhin die Regel sein.


Folgende Fragen können im Rahmen von Diskussionsrunden gestellt werden:

  1. Wie kann der Trend zu immer mehr verkaufsoffenen Sonntagen gestoppt werden?
  2. Wie kann die zunehmende Ausdehnung der Arbeitszeiten in die Abende und den Samstagnachmittag begrenzt werden?
  3. Um welche „geeignete Anlässe“ wird es sich hierbei handeln?

Ladenöffnungszeiten

Der Ministerrat hat einem Gesetzentwurf zur Änderung des rheinland-pfälzischen Ladenöffnungsgesetzes Ende 2025 in den Landtag eingebracht und damit das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Ziel ist es, automatisierte, personallos betriebene Kleinstverkaufsstellen künftig auch an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Damit soll die wohnortnahe Versorgung, insbesondere in ländlichen Regionen und Stadtteilen, verbessert und die Vermarktung regionaler Produkte gestärkt werden.

Der KOLPING Landesverband Rheinland-Pfalz begrüßt den grundsätzlich positiven und innovativen Ansatz des Gesetzesvorhabens. Gerade im ländlichen Raum kann die Versorgungssicherheit beispielsweise der älteren Generation dadurch verbessert werden.

Irritierend ist allerdings die geplante Umsetzung, denn die Ausnahmeregelung erlaubt personallosen Kleinstverkaufsstellen (nur) mit bis zu 150 Quadratmetern Verkaufsfläche, an Sonn- und Feiertagen und dies nur für maximal zwölf Stunden zwischen 6 und 22 Uhr zu öffnen.

Zwar können Landkreise und kreisfreie Städte größere Flächen ausnahmsweise zulassen, wenn dies der örtlichen Grundversorgung dient. Aber allein die Formulierung lässt vermuten, dass keine 24/7 – Lösung zugelassen wird. Zudem gelten unter der Woche die regulären Öffnungszeiten von 6 bis 22 Uhr ohne Flächenbegrenzung.

Wir befürchten, dass dies das Aus für bestehende 24/7-Konzepte ist, da die Betreiber*innen ggf. nicht mehr rentabel ihr lokales Angebot aufrechterhalten können.


Folgende Frage kann im Rahmen von Diskussionsrunden gestellt werden:

  1. Welche Änderungen sind im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens noch möglich bzw. was kann sich ggf. in der neuen Wahlperiode ändern?